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Herabstufung des Fahrzeuggewichts

Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeuggewicht eines Lieferwagens mit gelben Kennzeichenschildern herabzustufen um z. B. eine geringere Gewichtssteuer und Privatnutzungssteuer zu zahlen. Nach einer Herabstufung des Gewichts ist eine zusätzliche Zulassungssteuer zu zahlen.

  • Die Bearbeitungszeit für die Einstufung beträgt ungefähr zwei Monate.

  • Bei Lieferwagen mit Erstzulassung zwischen dem 3. Juni 1998 und dem 24. April 2007 wird in der Regel die Kfz-Ökosteuer und die Privatbenutzungssteuer herabgesetzt.

Bei Lieferwagen, die erstmalig vor dem 3. Juni 1998 zugelassen wurden, wird in der Regel nur die Kfz-Gewichtssteuer herabgesetzt.